Beitragsordnung
Beitragsordnung
Verein für Finanzbildung und Geldanlage 2020 e.V.
Stand: 01. April 2020
§ 1 Grundsatz:
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die neu festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in der der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 120 Euro für ordentliche Mitglieder.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende wird ein reduzierter Mitgliedsbeitrag von jährlich 60 Euro festgesetzt.
Fördermitglieder entrichten einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 240 Euro.
§ 4 Aufnahmegebühr
Mit der Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr fällig, die zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet wird. Diese Gebühr ist ohne Ausnahme von jedem Mitglied zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 50 Euro für ordentliche Mitglieder.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende gilt eine reduzierte Aufnahmegebühr von einmalig 25 Euro.
Fördermitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von 75 Euro.
§ 6 Bankeinzug
Die Zahlung der Beiträge erfolgt per SEPA-Lastschrift jährlich zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Bei unterjährigem Eintritt wird der Betrag anteilig bis zum Ende des laufenden Jahres eingezogen.
§ 7 Säumnis
Wird die SEPA-Lastschrift des Beitrags vom Kontoinhaber zurückgegeben, entsteht eine Beitragsschuld. Zahlt ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nicht, so gilt die Nichtzahlung als Austritt.
§ 8 Beitragsbescheinigung
Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhält das Mitglied auf gesonderten Wunsch eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge.